köther immobilien düsseldorf

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1.

Unsere Tätigkeit erfolgt auf Basis der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns erteilten Informationen können wir daher nicht übernehmen. Alle Angebote erfolgen freibleibend und sind unverbindlich.

2.

Der Maklervertag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Rückfrage auf unser Angebot gilt als Annahme des Angebots zum Abschluss des Maklervertrages. Alle Verträge kommen zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande.

3.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit einem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem vollen Provisionsanspruch unsererseits gegen den Empfänger/Auftraggeber in voller Höhe.

4.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich in Textform mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung, kann er sich auf seine Vorkenntnis nicht mehr berufen.

5.

Der Provisionsanspruch ist verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei dem Vertragsabschluss. Erfolgt ein Abschluss ohne unsere Anwesenheit sind uns die Vertragskonditionen mitzuteilen. Der Erwerb in einer Zwangsversteigerung steht dem Abschluss eines Kaufvertrages gleich. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt oder zu anderen Bedingungen erfolgt.

6.

Kommt anstelle des angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, haben wir auch entsprechend unserer Provisionssätze einen Honoraranspruch. Ein solches liegt zum Beispiel vor, wenn der Kunde im Zusammenhang mit der von uns entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von uns nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt, z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt.

7.

An Provisionen sind zu zahlen:
7.1. bei An-und Verkauf von Haus-und Grundbesitz und grundstücksgleichen Rechten berechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer und Verkäufer je 3%.
7.2. bei Erbbaurecht, berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber und Erbbaurechtsgeber je 3%.
7.3. bei Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks, zahlbar vom Berechtigen 1%.
7.4. bei Vermietung und Verpachtung bis zu 5 Jahren Vertragsdauer 2 Nettomonatsmieten.
7.5. bei Vertragsdauer über 5 Jahren, berechnet aus der Nettomiete der Vertragszeit, höchstens jedoch aus der 10 Jahres-Nettomiete 3%.
7.6. bei Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Vertragsdauer aus der Jahresnettomiete 3%.
7.7. Provisionszahlungspflichtig ist bei Wohnraummiete der Vermieter, bei Geschäftsräumen der Mieter, soweit nicht anders vereinbart.
7.8. zu unseren obigen Netto-Provisionen wird zusätzlich die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet.

8.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

9.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, welche den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.